Page 378 - KAISER+KRAFT Hauptkatalog 2021
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   Einstufung / Kennzeichnung Gewässergefährdende Flüssigkeiten BISHER nach WHG (bis 30.11.2010)
NEU nach GHS / REACH (Umsetzung ab 01.12.2010)
 Einstufung
  Gefahrensymbol
  R-Satz
  Gefahrenkategorie
   stark wassergefährdend
   –
  WGK 3
 wassergefährdend
 R 50, R 50/53, R 51/53
 WGK 2
 schwach wassergefährdend
  R 52/53, R 53
  WGK 1
   Einstufung
 Gefahrensymbol
  H-Satz
 Gefahrenkategorie
 akut wassergefährdend
   H 400
 GHS-Kategorie 1
 chronisch wassergefährdend
 H 410
 GHS-Kategorie 1
 chronisch wassergefährdend
  H 411
  GHS-Kategorie 2
   chronisch wassergefährdend
 H 412
  GHS-Kategorie 3
 chronisch wassergefährdend
  H 413
  GHS-Kategorie 4
   Einstufung / Kennzeichnung Entzündbare Flüssigkeiten BISHER nach GefstoffV (bis 30.11.2010)
NEU nach GHS / REACH (Umsetzung ab 01.12.2010)
 Einstufung
 Gefahrensymbol
   Kriterien
  R-Satz
 hochentzündlich
    Flammpunkt > 0 °C, Siedepunkt ≤ 35 °C
   R12
    leichtentzündlich
    Flammpunkt > 21 °C
  R 11,
 R 15,
   R17
  entzündlich
     Flammpunkt ≥ 21 °C, ≤55°C
  R10
   Einstufung
 Gefahrensymbol
  Kriterien
 H-Satz
  Gefahrenkategorie
 extrem entzündbar
  Flammpunkt > 23 °C, Siedepunkt ≤ 35 °C
 H 224
  GHS-Kategorie 1
 leicht entzündbar
  Flammpunkt > 23 °C, Siedepunkt > 35 °C
  H 225
   GHS-Kategorie 2
  entzündbar
   Flammpunkt ≥ 23 °C, ≤60°C
   H 226
  GHS-Kategorie 3
   Alle Angaben gelten ausschließlich
für Deutschland, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich.
Beachten Sie generell die für Ihr Land gültigen Vorschriften.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde.
Informationen zur Gefahrstofflagerung
So lagern Sie entzündbare und gewässergefährdende Flüssigkeiten
vorschriftsmäßig.
Bitte beachten Sie generell die für Sie verbindlichen landesspezifischen Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze bezüglich Zulassungen, vorgeschriebenem Auffangvolumen etc.
Aufstellung und Lagerung von Auffangwannen
Zum Schutz des Grundwassers müssen Behälter, in denen entzündbare oder gewässergefährdende Flüssigkeiten gelagert werden, durch geeignete Auffangwannen gegen Auslaufen gesichert sein.
Auffangwannen dürfen nur auf regengeschützten, ebenen Flächen aufgestellt werden.
Nach deutschen Vorschriften und Gesetzen muss eine Auffangwanne den Inhalt
des größten Behälters, mindestens jedoch 10% der eingelagerten Menge, aufnehmen können.
Leitsystem Gefahrstofflagerung
Bezüglich der zulässigen Eignung und Beständigkeit sind die Gefahrstoff- symbole der vorrangig zu lagernden Medien abgebildet (diese Symbole finden Sie auch auf Ihren Gefahrstoff-Gebinden).
Zulassungen
US-Amerikanische Prüfzertifikate
Factory Mutual (unabhängige Testagentur)
Occupational
Safety and Health Agency National Fire Protection Agency
Bezüglich der Zulassung ist das Logo
des entsprechenden Prüfzertifikates abgebildet.
    Beispiel
Lagerung von 2 Fässern à 200 Liter
– Gesamt-Lagermenge = 400 Liter, davon 10% = 40 Liter
– Größtes Gebinde = 200 Liter
Erforderliches Wannenvolumen = 200 Liter Achtung!
In Wasserschutzgebieten (soweit Lagerung zugelassen) muss die gesamte Lagermenge (100%) zurückgehalten werden können.
Beständigkeit der Werkstoffe
Die Korrosionsbeständigkeit
der verwendeten Werkstoffe sowie
ihre Verträglichkeit mit den eingelagerten Stoffen muss nachweislich sichergestellt sein.
Hierfür ist der Anwender verantwortlich.
Stahl-Auffangwannen zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten
der GHS-Kategorien 1 – 3 sowie gewässergefährdenden Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 – 4.
PE-Auffangwannen zur Lagerung gewässergefährdender Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 – 4.
In Deutschland zur Lagerung von entzündbaren Medien nicht zugelassen.
Bitte beachten Sie immer
die Beständigkeitslisten und Gefahrstoffdatenblätter des zu lagernden Mediums.
Tipp
Falls aus Beständigkeitslisten keine Vorgaben zu entnehmen sind, kann der Werkstoff meist dem Werkstoff der Lagerbehälter entsprechen.
Environmental Protection-Agency
Uniform Fire Code
    Erklärung der verwendeten Begriffe und Abkürzungen
ADR / RID
BetrSichV DIBt GGVSEB
GHS
IBC / KTC
StawaR TRbF TRG ÜHP
WHG
Vorschriften zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene
Betriebssicherheitsverordnung Deutsches Institut für Bautechnik
Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals. Weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Stoffen und Gemischen).
Intermediate Bulk-Container / Kubischer Tank-Container. International zugelassenes Großpackmittel für flüssige Gefahrgüter.
Stahlwannen-Richtlinie bis 1000 Liter
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
Technische Regeln für Druckgase
Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach Prüfung des Produkts durch ein anerkanntes Institut
Wasserhaushaltsgesetz
Weitere Gefahrstoffsymbole nach GHS
Ätzend C Giftig T
Sehr giftig T+
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